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Nach den Versorgungsbereichen Energie und Telekommunikation bestehen nun auch Bestrebungen, den Bereich der Wasserversorgung einem freien Wettbewerb zuzuführen. Diese Arbeit zeigt auf, mit welchen rechtlichen Problemen eine Marktöffnung der Wasserversorgung konfrontiert sein wird. Die hierbei diskutierten Wettbewerbsmodelle «Wettbewerb im Markt» und «Wettbewerb um den Markt» werden dabei insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus Art. 28 II GG, dem Nachhaltigkeitsgedanken aus Art. 20a GG und dem Gesichtspunkt der Gewährleistungsverantwortung hin überprüft. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es Optionen für den (bayerischen) Wasserversorgungsmarkt gibt, mehr Wettbewerb einfließen zu lassen. Eine vollständige Liberalisierung dieses Versorgungsbereiches hält die Autorin allerdings für verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Nákup knihy
Liberalisierung der Wasserversorgung, Nicole Weiß
- Jazyk
- Rok vydání
- 2004
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Liberalisierung der Wasserversorgung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Nicole Weiß
- Vydavatel
- Lang
- Vydavatel
- 2004
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 363152160X
- ISBN13
- 9783631521601
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Nach den Versorgungsbereichen Energie und Telekommunikation bestehen nun auch Bestrebungen, den Bereich der Wasserversorgung einem freien Wettbewerb zuzuführen. Diese Arbeit zeigt auf, mit welchen rechtlichen Problemen eine Marktöffnung der Wasserversorgung konfrontiert sein wird. Die hierbei diskutierten Wettbewerbsmodelle «Wettbewerb im Markt» und «Wettbewerb um den Markt» werden dabei insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus Art. 28 II GG, dem Nachhaltigkeitsgedanken aus Art. 20a GG und dem Gesichtspunkt der Gewährleistungsverantwortung hin überprüft. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es Optionen für den (bayerischen) Wasserversorgungsmarkt gibt, mehr Wettbewerb einfließen zu lassen. Eine vollständige Liberalisierung dieses Versorgungsbereiches hält die Autorin allerdings für verfassungsrechtlich nicht zulässig.