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Die betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit als Gegenstand kollektiver Rechtsetzung

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Die Arbeit befaßt sich mit dem durch die Betriebsverfassungsreform 2001 novellierten § 3 BetrVG. Dieser gibt den Tarifvertrags- und den Betriebsparteien die Möglichkeit, von der gesetzlichen Struktur der betrieblichen Arbeitnehmervertretung abweichende Repräsentationsorgane zu errichten. Damit soll die Arbeitnehmervertretung wieder mit den in der betrieblichen Wirklichkeit anzutreffenden Unternehmensstrukturen harmonisiert werden. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt auf den tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 3 BetrVG. Daneben werden tarif- und betriebsverfassungsrechtliche Sonderprobleme erörtert, die sich auch und gerade im Zusammenhang mit dieser Vorschrift ergeben. Ziel der Arbeit ist es, den § 3 BetrVG für die «Beteiligten vor Ort» handhabbar zu machen.

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2004, měkká

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