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Obliegenheiten im Versicherungsvertragsrecht

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Fünfzig Jahre nach Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist der Gemeinsame Markt für Versicherungen immer noch nicht Wirklichkeit geworden. Die Ursache hierfür liegt in der fehlenden Harmonisierung des materiellen Versicherungsvertragsrechts, die Anfang der achtziger Jahre unter anderem an der angeblich unterschiedlichen Ausgestaltung der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in den Rechtsordnungen des Common Law auf der einen Seite und den Rechtsordnungen des Civil Law auf der anderen Seite scheiterte. Um den Weg für die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen zu bereiten, unterzieht Giesela Rühl die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers einer eingehenden rechtsvergleichenden Untersuchung und erarbeitet darauf aufbauend Empfehlungen für ihre Ausgestaltung in einem harmonisierten europäischen Versicherungsvertragsrecht.

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2004, měkká

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