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Eine aktuelle Bestandsaufnahme der EU-Osterweiterung

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Mit der Erweiterung der Europäischen Union durch den Beitritt von acht mittel- und osteuropäischen Staaten sowie von Malta und Zypern im Jahr 2004 und der für das Jahr 2007 geplanten Aufnahme der Bewerberstaaten Rumänien und Bulgarien stellt die Integration der neuen Mitgliedstaaten sowie ihrer 75 Millionen Menschen die größte Aufgabe dar, die von der Gemeinschaft seit Ihrer Gründung zu bewältigen war. In naher Zukunft ergibt sich eine EU, die bis zu 500 Millionen Menschen beheimatet und geographisch vom Nordkap bis Malta und von Irland bis zum Kaukasus reicht. Am Ende dieses historischen Prozesses soll ein geeintes, stabiles und prosperierendes Europa stehen. Da sich in naher Zukunft die Anzahl der Unionsbürger deutlich erhöhen wird, gewinnt die Frage nach den sozialrechtlichen Ansprüchen aller Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten über das Institut der Unionsbürgerschaft erheblich an Bedeutung. Deshalb wird untersucht, ob die in den Art. 17 EGV und Art. 18 EGV festgeschriebene Unionsbürgerschaft umfangreiche Ansprüche beinhaltet, mittels derer jeder Unionsbürger an den jeweiligen Sozialleistungssystemen der verschiedenen Mitgliedstaaten partizipieren kann. Derartige Teilhaberechte an den bestehenden Sozialleistungen könnten letztlich auch zu künstlichen Wanderungsanreizen einzelner Unionsbürger führen, die sich aufgrund umfangreicherer wohlfahrtstaatlicher Leistungen in einen anderen Mitgliedstaat begeben. Abschließend zeigt der Autor einen Lösungsvorschlag auf, wie etwaiger Sozialleistungstourismus unterbunden werden könnte.

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2004

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