Vertragsschluss, Vertragsauslegung und Vertragsanfechtung nach europäischem Recht
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Das Europäische Vertragsrecht ist in aller Munde. Kritisiert wird vor allem die fragmentarische und inkohärente Rechtsangleichung der Europäischen Union auf dem Gebiete des Privatrechts. Als Antwort darauf haben sich Privatrechtswissenschaftler aus ganz Europa mit dem Ziel zusammengeschlossen, den Weg für ein Europäisches Vertrags- oder Zivilgesetzbuch aus wissenschaftlicher Sicht zu ebnen. Zu nennen sind insbesondere die Commission on European Contract Law mit ihrem Vorsitzenden Ole Lando („Lando-Kommission“), die Pavia- Gruppe mit ihrem Vorentwurf für ein Europäisches Vertragsgesetzbuch und die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts. Diese Arbeit ist – soweit ersichtlich – die erste, welche die Ergebnisse dieser Kommissionen aus nationaler Sicht umfassend untersucht und beleuchtet. Der Verfasser geht dabei vom österreichischen ABGB aus. Diesem Gesetzbuch kommt als Produkt der Aufklärung, des Naturrechts und des römischgemeinen Rechts gerade im Vertragsrecht eine Vorreiterrolle zu. Keine andere Kodifikation verfolgt das vertragsrechtliche Prinzip der Vertrauenstheorie mit ihrem Schutz der Vertragsparteien oder die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit mit einer nur annähernd gleichen Konsequenz. Diese Grundsätze dürfen auch in einem europäischen Vertragsgesetzbuch nicht fehlen, weshalb das ABGB dafür als Musterbeispiel stehen könnte. Die Arbeit beginnt mit einem Abriss über die rechtsgeschichtliche Entwicklung von der Rechtsschule der Glossatoren in Bologna bis hin zur Rechtssetzung in Brüssel. Während Erstere den fruchtbaren Boden für die Rechtseinheit des Privatrechts in Europa schuf, ist Letztere von bloß zweifelhaftem Wert. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des europäischen Vertragsrechts im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit: Vertragsschluss, Auslegung und Anfechtung von Verträgen sind die Hauptpunkte. Ausgehend von Österreich werden vor allem die Lösungen der privaten Kommissionen (Lando, Pavia etc.), des CISG, Deutschlands, der Schweiz, Frankreichs und Englands gewürdigt, wobei auch jüngere Rechtsentwicklungen aus Italien und den Niederlanden Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk wird auch darauf gelegt, welchen Rechtsordnungen die privaten Kommissionen ihre Vorschläge für ein europäisches Vertragsrecht entnommen haben. Der Verfasser schließt mit Vorschlägen, wie seiner Meinung nach das Zustandekommen, Auslegen und Anfechten von Verträgen in einem europäischen Vertragsgesetzbuch ausgestaltet sein sollte.