Renteninformation, Rentenauskunft, Rentenbescheid
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Überprüfen Sie Ihre Rentenmitteilung und wahren Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig Jetzt bekommen Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung ein jährliche Renteninformation, ab dem 54. Lebensjahr eine Rentenauskunft, bei Ruhestandsbeginn einen Rentenbescheid. Deshalb informiert dieser Ratgeber umfassend darüber, wie Sie die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger prüfen und wie sich Ihre persönlichen Rentenansprüche zusammensetzen: - Wie werden Pflicht- und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicheurng berechnet? - Wie werden Schul- und Ausbildungszeiten, Wehr- und Zivildienst, Schwangerschaft und Kindererziehung anerkannt? - Wie wirken sich Arbeitslosigkeit, Krankheit und Rehamaßnahmen auf die gesetzliche Rentenversicherung aus? - Welche rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten gibt es noch? - Wie gehe ich gegen falsche Mitteilungen des Rentversicherungsträgers vor?