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Aufführungsrecht und kollektive Wahrnehmung bei Werken der Musik

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Gegenstand der Arbeit ist die Abgrenzung zwischen der kollektiven und der individuellen Verwertung des Aufführungsrechts bei Werken der Musik. Die Praxis verwendet hier die Begriffe »kleines« und »großes« Recht. »Kleines« Recht steht für die kollektive Wahrnehmung durch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und »großes« Recht für die individuelle Verwertung durch Urheber oder Verlag. Die genaue Bedeutung dieser Begriffe ist aber ebenso unklar wie die exakte Abgrenzung zwischen beiden Verwertungsformen. Der Autor bietet Lösungen an. Er prüft insbesondere eingehend, welche Rechte die GEMA im Bereich des Aufführungsrechts derzeit wahrnimmt. Für die Zukunft regt er an, die einschlägigen Bestimmungen im Berechtigungsvertrag der GEMA neu zu fassen. Die Arbeit ist für alle, die sich mit Aufführungsrechten im musikalischen Bereich befassen, von besonderem Interesse.

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2004, měkká

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