Disziplinar- und besondere Sicherheitsmassnahmen
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Disziplinarische Arreststrafe und die Unterbringung Inhaftierter in Hochsicherheitsabteilungen gehören zu den eingriffsstärksten Haftverschärfungen, die im Strafvollzug und in der Untersuchungshaft angeordnet werden können. Wie sind im kantonalen Recht diese und andere Haftverschärfungen geregelt? Und wie werden sie in der Praxis angewendet? Die Studie vermittelt erstmals einen systematischen Überblick über die normative und tatsächliche Ausgestaltung solcher Massnahmen und überprüft sie auf ihre Rechtmässigkeit. Eigene empirische Erhebungen in 22 Anstalten ermöglichen es, regionale und anstaltstypenbezogene Differenzierungen zu beschreiben, nach den für unterschiedliche Regelungen und Praktiken verantwortlichen Gründen zu fragen und aufzuzeigen, wo für den Gesetzgeber und die Rechtsanwender Handlungsbedarf vorliegt. Die Ergebnisse der Studie sind von kriminalpolitischer Aktualität: Im Nachgang zur Gesamtrevision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches von 2002 sind die Kantone aufgerufen, ihre Rechtsgrundlagen zum strafrechtlichen Freiheitsentzug umfassend zu überprüfen und anzupassen. Die ernsthaften Bedenken, die sich aus Christoph Frickers Arbeit ergeben, wird man dabei nicht übergehen können.