Die Berliner Verwaltungsorganisationsreform
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Das Land Berlin hat im Jahre 1994 mit einem umfassenden Verwaltungsreformprojekt begonnen. Die Arbeit konzentriert sich auf die als äußere Verwaltungsreform bezeichnete Organisationsreform. Es erscheint zweifelhaft, ob die hierbei gewählten Maßnahmen der Verlagerung von Aufgaben von der Hauptverwaltung auf die Bezirke bei gleichzeitiger Schwächung der Zentralebene den Reformzielen dienlich sind. Auch fragt sich, ob die Verfassungsaussagen über Berlin als Einheitsgemeinde und über die Organisation der Bezirke nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung miteinander vereinbar sind. Die Arbeit macht es sich daher nicht nur zur Aufgabe, die jüngste Verwaltungsorganisationsreform Berlins darzustellen und diese in den Zusammenhang der organisationsrechtlichen Entwicklung der Einheitsgemeinde Berlins seit 1920 sowie der geplanten Fusion der Länder Berlin und Brandenburg zu stellen. Ziel ist zugleich eine Analyse und Kritik der wesentlichen Aspekte der jüngsten äußeren Verwaltungsreform Berlins in staats- und verwaltungswissenschaftlicher Hinsicht. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf den für die Unternehmen relevanten Fragestellungen und Verwaltungsbereichen. Somit wendet sich die Arbeit vor allem an Staatsrechts- und Verwaltungswissenschaftler sowie Mitarbeiter der Berliner Verwaltung und Berliner Wirtschaftsvertreter.