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Mit 1.7.2001 trat das Militärbefugnisgesetz (MBG) in Kraft. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildete die Neuorganisation des militärischen Wachdienstes. Das Werk setzt sich daher zum Ziel, erstmalig eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des militärischen Wachdienstes sowie der rechtlichen Stellung der ihn ausführenden militärischen Organe zu bieten, wobei insbesondere der dienstliche Aufbau des Wachdienstes, die Befugnisse der militärischen Wachen sowie die Sanktionen des militärischen Wachrechts (insbesondere Heeresdisziplinarrecht und Militärstrafgesetz) näher beleuchtet werden sollen. Zur Abrundung dieser umfassenden Darstellung werden Aspekte des Rechtsschutzes gegen Akte militärischer Wachen sowie ausgewählte Fragestellungen zum Assistenzeinsatzrecht und sein Verhältnis zum MBG dargestellt.
Nákup knihy
Das Recht der militärischen Wachen, Nicolas Raschauer
- Jazyk
- Rok vydání
- 2004
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Das Recht der militärischen Wachen
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Nicolas Raschauer
- Vydavatel
- NWV, Neuer Wiss. Verl.
- Vydavatel
- 2004
- Vazba
- měkká
- ISBN10
- 3708301897
- ISBN13
- 9783708301891
- Série
- Recht : Monografien
- Kategorie
- Vojenství
- Anotace
- Mit 1.7.2001 trat das Militärbefugnisgesetz (MBG) in Kraft. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildete die Neuorganisation des militärischen Wachdienstes. Das Werk setzt sich daher zum Ziel, erstmalig eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des militärischen Wachdienstes sowie der rechtlichen Stellung der ihn ausführenden militärischen Organe zu bieten, wobei insbesondere der dienstliche Aufbau des Wachdienstes, die Befugnisse der militärischen Wachen sowie die Sanktionen des militärischen Wachrechts (insbesondere Heeresdisziplinarrecht und Militärstrafgesetz) näher beleuchtet werden sollen. Zur Abrundung dieser umfassenden Darstellung werden Aspekte des Rechtsschutzes gegen Akte militärischer Wachen sowie ausgewählte Fragestellungen zum Assistenzeinsatzrecht und sein Verhältnis zum MBG dargestellt.