Die Haftung der Unternehmensleiter für die Steuerplanung in Kapitalgesellschaften
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In den letzten Jahren wurde verstärkt über die Leitungspflichten von Unternehmensleitern in Kapitalgesellschaften diskutiert. Diese Diskussion führte in Deutschland zur Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Jahre 2002 und zur Verpflichtung der Unternehmen zur Abgabe der Entsprechungserklärung gem. § 161 AktG. Auch haben spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche in Deutschland und den USA und z. B. der Prozess um die ehemaligen Aufsichtsrat- und Vorstandsmitglieder bei Mannesmann die Frage nach der Verantwortlichkeit von Unternehmensleitern neu belebt. Der Teilbereich der Haftung für Fehler bei der Steuerplanung von Unternehmen war bisher noch nicht in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Diskussion gerückt worden, zumal auch Rechtsprechung zu diesem Thema bisher nicht vorhanden ist. Die Arbeit widmet sich deshalb der Konkretisierung der Pflichten von Unternehmensleitern bei der Steuerplanung. In einem zweiten Teil werden die so heraus gearbeiteten Pflichten unter dem Gesichtspunkt empirisch untersucht, inwieweit diese Pflichten in der betrieblichen Praxis beachtet werden.