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Die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechts

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Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Bedeutung dem Phänomen der ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale im europäischen Gemeinschaftsrecht zukommt. Hierbei dient das europäische Wettbewerbsrecht (Art. 81-89 EG-Vertrag und die europäische Fusionskontrollverordnung) als Referenzgebiet. Es wird aufgezeigt, dass die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechts einen wichtigen Beitrag dazu leisten, einen Ausgleich zwischen den Konstitutionsprinzipien des Gemeinschaftsrechts, wie etwa dem Subsidiaritätsprinzip, dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und dem Prinzip der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts einerseits und der Einzelfallgerechtigkeit andererseits zu schaffen. Vor diesem Hintergrund werden u. a. – das Spürbarkeitskriterium in Art. 81 Abs. 1 EGV – die rule of reason in Art. 81 Abs. 1 EGV – das Konzernprivileg in Art. 81 Abs. 1 EGV – das Spürbarkeitskriterium in Art. 82 EGV – die de-minimis Voraussetzungen der Fusionskontrollverordnung – das Merkmal der Gesamtheit in Art. 86 Abs. 2 EGV – und die de-minimis Grenzen des Art. 87 EGV eingehend beleuchtet. Die Untersuchung zeigt, dass die verschiedenen Ebenen der gemeinschaftlichen und mitgliedstaatlichen Rechtsordnung bei der Konkretisierung des europäischen Wettbewerbsrechts auf vielfältige Weise zusammenwirken. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft ausgezeichnet.

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Die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechts, Jörg Philipp Terhechte

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Rok vydání
2004
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