Kartellgesetz
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Seit 1. Jänner 2006 gilt in Österreich ein Kartellrecht „europäischen Zuschnitts“ mit geradezu revolutionären Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Zu nennen sind dabei vor allem der Wechsel vom Genehmigungssystem zur Legalausnahme im Bereich der Kartelle, die Anpassung der Rechtsdurchsetzungsinstrumente an das EG-Kartellrecht, die Einführung einer Kronzeugenregelung und die Neustrukturierung der Aufgriffsschwellen samt Neugestaltung der Phase I im Fusionskontrollverfahren. Ein wesentliches Element dieser Änderungen ist auch die Implementierung der Vorgaben der EG-VO 1/2003, die eine Erweiterung der Zuständigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden bei der Anwendung der Art 81 und 82 EG-Vertrag mit sich brachte. Das Zusammenspiel nationaler Normen und der EG-kartellrechtlichen Vorgaben hat eine äußerst komplexe Rechtslage geschaffen, die auch in der Praxis viele Fragen aufgeworfen hat. Dieser Kommentar zum KartG stellt eine Darlegung der einzelnen Bestimmungen auch in ihrem EG-kartellrechtlichen Kontext dar. Wesentliche Paragraphen werden ausführlich erörtert. Er soll damit insbesondere den in Österreich tätigen Unternehmen und ihren Beratern sowie den Behörden wie auch der Gerichtsbarkeit als Unterstützung bei der Anwendung des Kartellrechts dienen.