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Bilinguale Erziehung als Förderkonzept für gehörlose SchülerInnen

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Fünf Jahre nach Erscheinen des die Primarstufenzeit umfassenden Zwischenberichtes liegt nunmehr der Abschlussbericht zum Hamburger Bilingualen Schulversuch mit gehörlosen Kindern in Gebärden-, Schrift- und Lautsprache als dem ersten seiner Art im deutschsprachigen Raum vor, der die Praxis des bilingualen Unterrichts und die Ergebnisse der Begleitforschung bis zur Sekundarstufe I dokumentiert und den Schulversuch als ganzes zusammenfassend analysiert und interpretiert. In Deutschland ist Unterrichtsforschung, wissenschaftliche Begleitung und Beratung von innovativer Schulpraxis generell wenig ausgeprägt und wird in der Hörgeschädigtenpädagogik zusätzlich durch den Methodenstreit überlagert. Von daher mussten erhebliche grundsätzliche Vorarbeiten von der wissenschaftlichen Begleitung in Kooperation mit dem LehrerInnen-Team geleistet werden, die in drei zentrale Aufgabenbereiche mündeten, die auch die Schwerpunkte des Abschlussberichtes bilden: * Konzeptionelle Begründung des bilingualen Ansatzes * Entwicklung und Implementation einer Didaktik der bilingualen Unterrichtspraxis * Interne und extern-vergleichende Evaluation des Hamburger Bilingualismusmodells. Mit diesem erziehungswissenschaftlichen Forschungsansatz wurde pädagogisches und wissenschaftliches Neuland betreten. Er ermöglichte es, sowohl den bilingualen Ansatz selbst zu implementieren und zu evaluieren, als auch diesen zu einem differenzierten Gesamtkonzept der Erziehung und Bildung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher in Beziehung zu setzen, wie es die Kultusministerkonferenz der deutschen Bundesländer (KMK) 1996 mit den Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Hören vorgezeichnet hat. Der vor zehn Jahren in der Bundesrepublik so kontrovers diskutierte bilinguale Ansatz ist somit das erste hörgeschädigtenpädagogische Konzept, das sich einer pädagogisch-wissenschaftlichen Kontrolle gestellt und dieses mit dem Zwischen- und dem Abschlussbericht offengelegt hat. Auf der pädagogisch-didaktischen und auf der evaluativen, in ausgewählten Lern-/Leistungsbereichen untersuchten Ebene erwies sich das Hamburger Bilingualismuskonzept als erfolgreich und führte in der Konsequenz zur Festlegung als anzustrebendes Regelmodell für die Gehörlosenabteilung der Hamburger Hörgeschädigtenschule. Auch die meisten der zwischenzeitlich initiierten bilingualen Schulversuche und -projekte in Deutschland – z. B. in Berlin und Neckargemünd – orientieren sich am Hamburger Modell. Das Resümee aus diesen positiven Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung lautet jedoch nicht, das Hamburger Bilingualismuskonzept unisono für alle Kinder und Jugendlichen mit hörgeschädigtenpädagogischem Förderbedarf zu verallgemeinern, wohl aber, es für jene etwa 50% der hochgradig Hörgeschädigten als Regelangebot vorzuhalten, die nach neueren Untersuchungen weder von Cochlea-Implantaten noch von Hochleistungshörgeräten im Sinne einer angemessenen verbalsprachlichen Entwicklung profitieren können.

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