Das Geld: Vertragsobjekt, Rechtskonstrukt und ökonomische Größe
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Das „Geld“ ist für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre kaum ein Gegenstand gemeinsamer Forschung. Den Juristen interessieren eher Beschreibungen wie Geldarten und Geldfunktionen; für den Ökonomen stellt das Geld sich als makroökonomische Größe und nur sehr begrenzt auch als maßgeblicher - sonst eher nachrangiger - mikroökonomischer Faktor in der Güterwirtschaft dar. Dabei sind es Schuldrecht und Verträge, aus denen idealtypisch Geldbedarf, Geldnachfrage und in der Konsequenz die Schöpfung von Zahlungsmitteln entstehen. Diese schmale Skizze will das „Geld“ in Genese und Wirkung interdisziplinär begreifen. (2004) Der Autor analysiert den nach der herrschenden Lehre hoheitlichen Charakter der Europäischen Zentralbank und kommt zu dem Schluss, dass der gegen die Geldpolitik der EZB erhobene Vorwurf eines „demokratischen Defizits“ grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist. Im Verbund mit den nationalen Zentralbanken übt die EZB bei der Geldversorgung der Wirtschaft überhaupt keine hoheitliche Gewalt aus. Bei der Rettung des Banken oder gar des ganzen Geldsystems überschreitet sie allerdings die Befugnisse von unabhängigen Zentralbanken.