Der Embryo in vitro
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In den letzten Jahrzehnten wird in den Medien vermehrt von künstlich gezeugten Embryonen, so genannten „Embryonen in vitro“, und wissenschaftlich-medizinischen Erfolgen mit ihnen berichtet. Das einschlägige österreichische, seit 1. 7. 1992 geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) verfolgt Verstöße gegen seine Regelungen lediglich verwaltungsstrafrechtlich. Um den Embryonenschutz aber zu größtmöglicher Wirkung zu verhelfen und zugleich der Wissenschaft auch Raum für Forschung zu ermöglichen, denkt diese Arbeit einige Bereiche des notwendigen gerichtlich strafrechtli-chen Schutzes für Embryonen in vitro an. Die Ziele waren daher, grundsätzlich die juristische Qualifikation des extrakorporal gezeugten Embryos (Embryo in vitro) im Straf- und Zivilrecht herauszuarbeiten, die Notwendigkeit eines strafrechtlichen Schutzes für den Embryo in vitro zu erörtern und zivil- bzw. strafrechtliche Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In diesem Zusammenhang wird mit der so genannten Embryoannahme auch detailliert erörtert, wie das Rechtsinstitut der Adoption für „überzählige Embryonen“ nutzbar gemacht werden könnte.