Teilverpfändung von GmbH-Anteilen zugleich ein Beitrag zu Verfügungen über Teile von Sachen und Rechten nach dem BGB und zur Teilung von Geschäftsanteilen nach dem GmbHG
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Die Geschäftsanteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werden häufig als Sicherheit für die Aufnahme von Fremdkapital genutzt. In Betracht kommt dabei unter anderem auch die Verpfändung von Geschäftsanteilen. Bei ihr bleiben gegenüber anderen Formen der Kreditsicherung, insbesondere der Sicherungsübereignung, die betreffenden Gesellschafter weitgehend unbeeinträchtigt von den Rechten der Sicherungsnehmer. Umgekehrt bleiben auch die Sicherungsnehmer frei von wesentlichen Gesellschafterpflichten und den mit diesen verbundenen Risiken. Mit einer Sicherungsübereignung eines Geschäftsanteils der GmbH hingegen würde der Sicherungsnehmer Dritten wie auch der Gesellschaft gegenüber in die Gesellschafterstellung eintreten. Dies würde dazu führen, dass der Sicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten inne hätte. Martin Fiedlers umfangreiche und nicht nur für „Profi-Juristen“ höchst interessante Dissertation entstand am Fachbereich „Rechts- und Wirtschaftswissenschaften“ der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.