Die arbeitsschutzrechtlichen Grundpflichten des § 3 ArbSchG
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Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) neugeordnet und modernisiert worden. Ein zentrales Ziel des ArbSchG liegt in der Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Der Autor weist anhand der Grundpflichten des § 3 ArbSchG nach, daß der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz als Managementaufgabe auszugestalten ist, an der neben dem Arbeitgeber und den besonderen Funktionsträgern des Arbeitsschutzes auch Führungskräfte, Betriebsräte sowie die einzelnen Arbeitnehmer mitzuwirken haben. Es werden im einzelnen die rechtlichen Anforderungen der neuen Verfahrens- und Organisationspflichten vorgestellt, die prägend für das betriebliche Arbeitsschutzmanagement sind. Die Arbeit wird abgerundet durch eine eingehende Analyse der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der Grundpflichten des § 3 ArbSchG. Ulrich Faber problematisiert auf diesem Wege verallgemeinerungsfähig wichtige Rechtsfragen, die sich aus der aktuellen Debatte um die Deregulierung des Arbeitsschutzrechts ergeben.