Die Sanierungs- und Kostenverantwortlichkeit nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz
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Die Monographie befaßt sich mit der Verantwortlichkeit für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen, die in dem am 01.03.1999 vollständig in Kraft getretenen Bundes- Bodenschutzgesetz eine Spezialregelung gegenüber dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht erfahren hat. Der Kreis der Störer ist für den Bereich der Bodenkontaminationen abweichend von der bisherigen Rechtslage festgelegt. Das handbuchartige Werk zeigt die Voraussetzungen der neuen Haftungstatbestände auf, stellt sie in den Gesamtkontext der allgemeinen Störerdogmatik und weist auf verfassungsrechtliche Grenzen hin. Anschließend widmet sich der Verfasser der Kostenverantwortlichkeit (Sekundärebene). Die Verteilung der finanziellen Lasten einer Sanierung zwischen Störern und öffentlicher Hand richtet sich nach § 24 I BBodSchG. Schwerpunkte der Darstellung liegen hierbei auf der Haftungsbegrenzung für den Zustandsverantwortlichen aufgrund der neueren Rechtsprechung des BVerfG und auf der umstrittenen Privilegierung des staatlichen Erstattungsanspruchs für Kosten der Ersatzvornahme in der Insolvenz der Störers. Der Lastenausgleich zwischen den Verantwortlichkeit findet zwischen den Verantwortlichen in Ermangelung einer rechtsgeschäftlichen Regelung nach der dispositiven Bestimmung in § 24 II BBodSchG statt. Dieser Anspruch wird in seine einzelnen Regreßkonstellationen aufgegliedert und in seinem Umfang näher bestimmt.