Souveränität und Legitimität von Herrschaftsgewalt
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Die dauerhafte Existenz einer Staats- bzw. Herrschaftsgewalt hängt davon ab, ob sie Souveränität und Legitimität für sich beanspruchen kann. Utz Schliesky zeichnet die Entwicklung dieser Zentralbegriffe der Staatslehre und des Staatsrechts seit dem Mittelalter nach und überprüft, inwieweit ihre heutige Fassung geeignet ist, den Herausforderungen durch die europäische Integration und auch durch innerstaatliche Entwicklungen zu genügen. Die in Zeiten des staatsrechtlichen Positivismus und einer anderen Verfassungsordnung am Vorbild des modernen Nationalstaates entwickelten Konzepte für Souveränität und Legitimität sind weder europatauglich noch können sie vielfältige Verzahnungen zwischen Herrschaftsträgern und Gesellschaft erklären. Aus Sicht der überkommenen Konzeptionen der Staats(rechts)lehre lassen sich insoweit nur „Auflösungserscheinungen“ konstatieren. Um der pluralistischen Struktur der Herrschaftsgewalten und der Legitimationssubjekte gerecht werden zu können, ist eine Weiterentwicklung der Begriffe „Souveränität“ und „Legitimität“ erforderlich. Auf der Grundlage der historischen Entwicklung und der praktischen Herausforderungen an Staatslehre und Staatsrecht entwirft Utz Schliesky ein System gemeinsamer Souveränität der im europäischen Mehrebenensystem existenten Herrschaftsgewalten sowie ein normatives Konzept pluraler demokratischer Legitimation.