Denkmalbereiche: Schutz und Praxis
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Der im Denkmalschutzgesetz vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber aufgenommene Begriff des Denkmalbereichs verlangt eine über das einzelne bauliche Denkmal hinausgehende Gesamtbetrachtung. Es geht um die Definition der Flächendenkmäler als integrierte Aufgabenstellung nordrhein-westfälischer Denkmalpflege. Die Beiträge des Bandes kommen aus Kommunen und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege und setzen sich schwerpunktmäßig mit den inhaltlichen Ansprüchen an Denkmalbereichssatzungen und ihre Vermittlung, aber auch mit dem Satzungsverfahren selbst sowie den Erfahrungen in der praktischen denkmalpflegerischen Handhabung mit Denkmalbereichen auseinander. Dabei wird auch die Bauleitplanung in ihrem Verhältnis zur Denkmalbereichssatzung als wichtiges praktisches Problemfeld angesprochen. Absicht ist, Konsenslücken zum Thema Denkmalbereiche insbesondere zwischen der amtlichen Denkmalpflege und der Verwaltungs- und politischen Praxis nachdrücklich zu schließen.