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Die Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsrichters

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Mit der Dissertation wird erstmals die Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsrichters und damit einer der zentralen Problembereiche des Schiedswesens monographisch untersucht. Die Untersuchung zerfällt dabei in 5 Teile. Der 1. Teil führt in die Problematik ein und beschreibt Gegenstand und Methode der Untersuchung. Daran schließt sich im 2. Teil eine grundlegende Betrachtung zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsrichters an, die auch die Anforderung der Europäischen Menschenrechtskonvention umfassend mit einbezieht. Die Teile 3 bis 5 sind dann der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsrichters im neuen deutschen Schiedsverfahrensrecht gewidmet, wobei – der Chronologie des Schiedsverfahrens folgend – zwischen der Phase von Erlass des Schiedsspruchs (3. Teil) und der Phase nach Erlass des Schiedsspruchs (5. Teil) unterteilt ist. Der 4. Teil beinhaltet die Darstellung des Ablehnungsverfahrens. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet der 3. Teil. Gegenstand der Untersuchung ist hier die Regelung des Übergewichts bei der Besetzung des Schiedsgerichts (§ 1034 ZPO), einschließlich des Sonderproblems des Mehrparteienschiedsverfahrens, die Offenbarungspflicht der Schiedsrichter (§ 1036 ZPO) im Hinblick auf den Umfang einschließlich diverser Sonderprobleme sowie die Rechtsfolge des Verstoßes. Dem schließt sich die ausführliche Untersuchung des Ablehnungsrechts an. Dabei wird insbesondere das Beweismaß untersucht im Hinblick auf Ablehnungsgründe wie sie nach § 41 ZPO formuliert sind, für einseitig von einer Schiedspartei ernannte Schiedsrichter sowie durch Dritte oder einvernehmlich durch die Schiedsparteien ernannte Schiedsrichter. Dem schließt sich eine umfassende Kasuistik der Ablehnungsgründe an. Zum Abschluss wird auf das Sonderproblem eingegangen, ob und wie nach neuem Recht die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit derjenigen Person sicher zu stellen ist, die lediglich die Schiedsrichter ernennen soll. Im 4. Teil wird das Ablehnungsverfahren dargestellt. Behandelt wird u. a. die streitige Frage, ob der Schiedsrichter, gegen den sich das Ablehnungsgesuch richtet, bei der Entscheidung über den Ablehnungsantrag mit entscheiden darf. Einen weiteren Schwerpunkt der Darstellung bilden die Präklusionsvorschriften in §§ 1036 Abs.2 Satz 2, 1037 Abs.2 Satz 1 ZPO und die Auswirkung der Beendigung des Schiedsverfahrens auf einen zuvor gestellten, aber nicht entschiedenen Ablehnungsantrag. Im 5. und letzten Teil schließt sich die Gewährleistung durch das staatliche Gericht in Gestalt des Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahrens an. Hier werden ausführlich die Folgen untersucht, die eine Verletzung der Vorschriften, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsrichters im laufenden Verfahren sichern sollen (§§ 1034, 1036 ZPO), für den Schiedsspruch beim Streit über des-sen Bestand bzw. Durchsetzbarkeit vor dem staatlichen Gericht für diesen haben. Ausführlich behandelt wird etwa die zum alten Recht noch ergangene BGH-Entscheidung vom 04.03.1999, nach der die Verletzung der Offenbarungspflicht nicht zur Aufhebung des Schiedsspruchs berechtigen soll, und weitere streitige Detailfragen. Zum Schluss wird die Problematik untersucht, die durch das Bekannt werden von Integritätsdefiziten nach rechtskräftiger Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs entsteht.

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2004, měkká

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