Gesetz über Geistes- und Kunstwerke
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Das türkische Urheberrechtsgesetz mit dem amtlichen Titel “Gesetz über Geistes- und Kunstwerke“ wurde im Jahre 1951 von dem deutschen Rechtsgelehrten Prof. Dr. Ernst E. Hirsch entworfen. Nach zwischenzeitlich vier Gesetzesänderungen war Ali Yarayan im Rahmen seiner urheberrechtlichen Promotion zum Thema „Der Schutz von Datenbanken im deutschen und türkischen Recht“ mit der Aufgabe betraut, eine aktuelle Übersetzung dieses Gesetzes anzufertigen. Dabei wurde deutlich, dass der türkische Gesetzgeber insbesondere in den letzten Jahren Wert darauf legte, das türkische Urheberrecht den europäischen Vorgaben anzupassen. Aus diesem Grunde wurde die europäische Terminologie im Bereich des Urheberrechts bei der Übersetzung berücksichtigt. Mit abgedruckt wurde das betreffende Gesetz auch im türkischen Wortlaut. Dies gewährleistet sowohl deutsch- als auch türkischsprachigen Juristen einen leichten Umgang mit dem türkischen Urheberrechtsgesetz.