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Allgemeine Rechtslehre als juristische Strukturtheorie

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Die Allgemeine Rechtslehre des ausgehenden 19. Jahrhunderts verschrieb sich der Suche nach einheitlichen rechtlichen Grundbegriffen und nach einer universalen juristischen Methode. Andreas Funke begreift dieses Unternehmen als eine Strukturtheorie des Rechts, die sich von Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie unterscheidet und bestimmte rechtsdogmatische Aufgaben erfüllen soll. Er analysiert die methodischen und erkenntnistheoretischen Prämissen der Allgemeinen Rechtslehre, die darüber entscheiden, ob sie wissenschaftlich überhaupt möglich ist. Schließlich würdigt er kritisch die inhaltlichen Kernaussagen der Allgemeinen Rechtslehre. Im Mittelpunkt stehen dabei das Konzept der juristischen Geltung von Rechtsnormen sowie die Figur des Rechtsverhältnisses, das durch eine Rechtsnorm ausgedrückt wird.

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2004, měkká

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