Gemeinschaftsrecht und nationales Außenwirtschaftsrecht über die Wareneinfuhr
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Überschneidungen und Normenkollisionen zwischen dem 1961 in Kraft getretenen deutschen Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und dem Recht der Europäischen Gemeinschaft sowohl im Hinblick auf die primärrechtliche Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik (Art. 133 EGV) als auch in Bezug zu einzelnen sekundärrechtlichen Regelungen der Gemeinschaft sind im Außenwirtschaftsrecht an der Tagesordnung. Denn im Gemeinschaftsrecht wie auch auf nationaler Ebene existieren zahlreiche Regelungen wie Verbote und andere Restriktionen über die Wareneinfuhr; das Außenwirtschaftsgesetz nimmt jedoch nur am Rande Kenntnis von der fundamentalen gemeinschaftsrechtlichen Unterscheidung zwischen Binnenmarkt und Außenwirtschaftsverkehr mit Drittstaaten. Ebenso werden bereits durch Verordnungen der Gemeinschaft angeordnete und unmittelbar geltende Einfuhrbeschränkungen in der Einfuhrliste des Außenwirtschaftsgesetzes wiederholt. Nicht nur deshalb unternimmt die vorliegende Arbeit den Versuch einer klaren Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten auch für außen- und sicherheitspolitisch motivierte Einfuhrbeschränkungen.