Personenrecht
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Zum Repetitorium „Personenrecht“ Das Repetitorium gibt eine kompakte Übersicht über die ersten 89 Artikel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Neben Ausführungen zu den Einleitungsartikeln ZGB thematisiert das Repetitorium hauptsächlich das Personenrecht. Als besondere Schwerpunkte wurden der Persönlichkeitsschutz, die natürliche Person im Allgemeinen sowie der Verein und die Stiftung gewählt. Es war den Autoren generell ein Anliegen, die Einleitungsartikel und das Personenrecht praxisbezogen in einen wieteren Zusammenhang zus stellen und den Horizont über die ersten 89 Artikel des ZGB hinaus zu öffnen. An verschiedenen Stellen wurde deshalb auf andere, eng zusammenhängende Gesetze oder auch auf anstehende Reformen hingewiesen. Bei den Ausführungen zum Persönlichkeitsschutz, der sich erst in der Rechtspraxis eigentlich konkretisierte, wurde ausserdem ein Schwerpunkt auf die gerichtliche Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte gelegt. Die zahlreichen grafischen Darstellungen im Text haben zum Ziel, die teilweise komplexe Rechtsmaterie zu veranschaulichen. Zu jedem Kapitel erhält die Leserschaft ausserdem die Möglichkeit, das Wissen anhand von Repetitionsfragen und Übungsfällen zu überprüfen.