Theorie des Selbstbestimmungsrechts und Minderheitenrechts
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Ziel der Studie ist es, eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung und Begründung von Gruppenrechten zu liefern. Auf einem festen rechtsphilosophischen Fundament aufbauend wird eine Gruppenrechtskonzeption entwickelt, die aufgrund ihrer Stringenz und Übereinstimmung mit den international anerkannten fundamentalen Gerechtigkeits- und Ordnungsvorstellungen handlungsleitend für die Staatenwelt sein kann. Hierfür ist die Darstellung der verschiedenen Traditionen des Selbstbestimmungs- und Gruppenrechtsgedankens ebenso unerlässlich wie die umfassende Analyse des geltenden internationalen Rechts. Die Studie erhebt den Anspruch, einen wichtigen Beitrag zur Durchdringung der Selbstbestimmungs- und Minderheitenproblematik zu leisten. Sie zeigt auf, dass beide Institute im Grundsatz universal anerkannt sind und ihre rechtliche Existenz nicht länger geleugnet werden kann. Die Anerkennung rechtlicher Existenz bedingt zugleich die Notwendigkeit einer widerspruchsfreien theoretischen Konzeption. Mit der Studie wird gezeigt, dass sich die Aussagen bereits vorliegender internationaler Dokumente zur Selbstbestimmungs- und Minderheitenproblematik in eine ebenso komplexe wie schlüssige Gruppenrechtstheorie einordnen lassen.