Vergaberechtliche Steuerung als Verbundaufgabe
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Vergaberecht ist »in«. Die Ausschreibung ehemals staatlicher Leistungen in der Folge von zunehmender Liberalisierung ist an der Tagesordnung. Eine Analyse der verschiedenen Arten vergaberechtlicher Steuerung zeigt, dass das bisherige und mehr noch das neue europäische Vergaberecht die notwendige Flexibilität bietet, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Dabei ist der Rahmen vergaberechtlicher Steuerung im europäischen Mehrebenensystem zu berücksichtigen. Der Raum ohne Binnengrenzen ist nicht als Raum ohne öffentliche Gestaltungsmöglichkeit aufzufassen. Im europäischen Verfassungsverbund arbeiten mitgliedstaatliche und europäische Ebene arbeitsteilig zusammen, um die in den Verträgen festgeschriebenen Allgemeinwohlbelange zu verwirklichen. Die zahlreichen – teilweise in einem gewissen Spannungsverhältnis stehenden – Ziele können nicht alle nur auf der europäischen Ebene erfüllt werden. In diesem Sinne ist der Europäische Binnenmarkt nach wie vor »unvollständig« oder »unvollkommen«. Die Verfolgung von Steuerungsanliegen wird somit zur Verbundaufgabe. Bei der Auslegung von Grundfreiheiten und Beihilferecht ist dies – wie auch bei der Auslegung des Richtlinienrechts – zu berücksichtigen.