Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht
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Der internationalen Entwicklung, jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind, einzuräumen, wird Deutschland sich auf absehbare Zeit nicht entziehen können. Zielt eine solche Informationszugangsfreiheit in erster Linie auf eine Kontrolle der Verwaltung und die Partizipation an ihren Entscheidungen, bewirkt sie doch vor allem einen erleichterten Gebrauch von Grundrechten. Ungeachtet ihrer politischen Zielvorstellungen bleiben die Gesetzgeber in Bund und Ländern bei der Ausgestaltung der Informationszugangsfreiheit an die Vorgaben der Verfassung gebunden, die weniger für die anspruchsbegründenden als vielmehr für die anspruchsbeschränkenden und -ausschließenden Voraussetzungen der Informationsfreiheitsgesetze von prägender Bedeutung sind. Umgekehrt können diese aber auch einen Verfassungswandel durch Verwaltungsgesetz bewirken. Matthias Rossi untersucht vor diesem Hintergrund die Wechselwirkungen zwischen der die Informationsfreiheitsgesetze determinierenden Verfassung und den die Verfassung modifizierenden Informationsfreiheitsgesetzen.