Entstaatlichung der beruflichen Schulen
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Die Studie untersucht Reformansätze für eine Reorganisation des beruflichen Schulwesens durch Entstaatlichung dieses Schulsegments. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass die in Art. 7 GG verankerte Schulhoheit dem Staat die ausschließliche Verantwortung für den Erziehungsauftrag der beruflichen Schulen zuweist. Die Besonderheiten des Dualen Ausbildungssystems rechtfertigen nicht, dass sich der Staat aus seiner Verpflichtung für das öffentliche Schulwesen verabschiedet. Die in Hamburg geplante Überführung der Schulen in eine öffentlich-rechtliche Stiftung, in der Wirtschaftsvertreter einen bestimmenden Einfluss erhalten sollen, verstößt als verdeckte Teilprivatisierung sowohl gegen den staatlichen Bildungs- und Kontrollauftrag für berufliche Schulen als auch gegen das Demokratieprinzip. Die Errichtung einer Infrastruktur-GmbH in Bremen mit dem Staat als Alleingesellschafter, die die Bewirtschaftung bzw. das Versorgungsangebot der beruflichen Schulen übernimmt, ist dagegen verfassungsrechtlich zulässig. Denn die Steuerungshoheit des Staates in den für den Erziehungs- und Bildungsauftrag wichtigen Angelegenheiten wird dabei nicht tangiert.