MARPOL
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Ziel des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1987 (MARPOL 73/78) ist die Reduzierung des Eintrags von Schadstoffen in das Meer durch die Schifffahrt. Dies soll durch umfassende schiffbauliche Vorschriften, Ausrüstungsverpflichtungen, Betriebsvorschriften und Einleitungsverbote gewährleistet werden. Die Vertragsparteien des Übereinkommens verpflichteten sich, die Vorschriften zum Meeresumweltschutz auf die unter ihrer Hoheitsgewalt betriebenen Schiffe anzuwenden. Das Buch zieht eine ebenso wissenschaftliche wie engagierte Bilanz aus 30 Jahren MARPOL, zeigt die Schwierigkeiten bei der Anwendung auf und verdeutlicht dabei, welche Grenzen einem umfassenden, internationalen Vertragsrecht gesetzt sind, wenn die Anwendung den Vertragsparteien überlassen wird und somit ein großer Spielraum für den Einfluss von Wirtschaft und nationaler Politik besteht. Das MARPOL-Übereinkommen gilt weltweit gleich lautend für alle Vertragsparteien. Aus der Sicht des Umweltschutzes überwiegen die Vorteile dieser weltweiten Anwendung. Allerdings bringt diese auch Probleme mit sich, die bei der Auslegung der einzelnen Normen des Übereinkommens beginnen. Nicht nur die fortschreitende technische Entwicklung, auch bereits der heutige Stand der Technik kann eine Reduzierung der Schadstoffeinträge ermöglichen. Die Mehrheit der Reeder rüstet ihre Schiffe jedoch nur mit den vorgeschriebenen Anlagen aus, da sie kaufmännisch denken und handeln und sich aus freiwilligen, zusätzlichen Umweltschutzmaßnahmen keine direkte Gewinnsteigerung ergeben muss. Der Einfluss der Reeder auf Beschlussfassungen der IMO hat dazu geführt, dass es sich bei den MARPOL-Vorschriften nur um Mindeststandards handelt. Deutlich wird dies etwa an der Tatsache, dass durch MARPOL die Einleitungen von Schadstoffen unter bestimmten Bedingungen legalisiert sind und nur teilweise vollständig verboten wurden. Der Autor ist intimer Kenner der MARPOL-Praxis aus seiner langjährigen Tätigkeit als nautischer Offizier und Beamter der Wasserschutzpolizei.