Primärprävention im Kontext sozialer Ungleichheit
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Die Gesetzlichen Krankenkassen haben seit dem Jahr 2000 wieder den Auftrag, in ihren Satzungen Leistungen der primären Prävention vorzusehen. Diese sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Es ist daher angebracht, die Frage der optimalen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben parallel zu den Suchprozessen der präventiven Praxis im Lichte neuerer Konzepte und Debatten aus dem Bereich von Public Health auch wissenschaftlich anzugehen. Hierzu leisten das Grundsatzgutachten von Prof. Rolf Rosenbrock „Primäre Prävention zu Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen“ sowie die drei Ergänzungsgutachten „Die Praxis der Gesundheitsförderung für sozial Benachteiligte im Setting“, „Der Stadtteil als Ort für Gesundheitsförderung“ und „Partizipative Qualitätssicherung und Evaluation für Präventionangebote im Setting“ einen Beitrag, der die politische Debatte unterstützt und zugleich Wege für die Praxis aufzeigt.