Der unabhängige Finanzsenat als zweitinstanzliche Rechtsmittelbehörde in Abgabensachen
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Die Einrichtung des unabhängigen Finanzsenates (UFS) stellt ohne Zweifel eine der bedeutendsten Neuerungen im österreichischen Abgabenverfahrensrecht dar. Durch die Schaffung einer völlig neuen, unabhängigen zweitinstanzlichen Rechtsmittelbehörde in Abgabensachen hat der Gesetzgeber einen deutlichen Schritt zur Verbesserung des Rechtsschutzstandards für die Abgabenpflichtigen gesetzt. Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, den UFS als neue Rechtsmittelinstanz in Abgabensachen umfassend zu untersuchen und dabei sowohl seine Entstehung als auch seine organisations- und verfahrensrechtliche Gestalt zu beleuchten. Ein eigenes Kapitel ist der Entwicklung des Rechtsmittelverfahrens in Abgabensachen aus europarechtlicher Sicht gewidmet, wobei insbesondere der Frage nachgegangen wird, ob der unabhängige Finanzsenat ein vorlageberechtigtes „Gericht“ im Sinne des Art 234 EG darstellt. Dem organisationsrechtlichen Teil der Arbeit, in welchem vor allem das neue UFSG vorgestellt wird, folgt als besonderer Schwerpunkt die Darstellung des Verfahrens vor dem UFS. Zu den wesentlichsten Änderungen in der Bundesabgabenordnung zählen die Möglichkeit der Durchführung eines Erörterungstermines sowie die Neuregelung der mündlichen Berufungsverhandlung. Den Abschluss der Arbeit bildet ein Ausblick auf mögliche Zukunftsperspektiven des UFS, wobei auch die Forderungen nach einer Finanzgerichtsbarkeit behandelt werden. Im Anhang findet sich die Geschäftsordnung des UFS.