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Das neue Sozialrecht der EU

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Am 29. April 2004 verabschiedete das Europäische Parlament die VO Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit, mit der die WanderarbeitnehmerVO abgelöst wurde. Ziel der Neuregelung ist - so weit wie möglich - die Vereinfachung der Koordinierungsregel und ihre Anpassung an die Rechtsprechung bzw. an neue soziale Herausforderungen. Der vorliegende Band beinhaltet die Referate eines Kongresses, den die österreichische Sektion des Europäischen Institutes für Soziale Sicherheit in Graz abgehalten hat. Im Mittelpunkt standen die Änderungen, die durch die VO 883/2004 herbeigeführt werden. Somit dient dieser Tagungsband zur Vorbereitung auf die künftigen Rechtsänderungen. (Die neue Europäische Sozialrechtskoordinierung wird erst mit dem In-Kraft-Treten einer noch zu beschließenden Durchführungs-VO wirksam). Aus dem Inhalt: Die neue europäische Sozialrechtskoordinierung Neuerungen in der Koordinierung des europäischen Arbeitslosenversicherungsrechts Neuordnung der Koordinierung der Familienleistungen Neuerungen in der Koordinierung des europäischen Krankenversicherungsrechts Die Erweiterung - Herausforderung für die Sozialrechtskoordinierung

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2005, měkká

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