Der Europarat und die Verfassungsautonomie seiner Mitgliedstaaten
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Die „Parlamentarische Versammlung“ des Europarates hat sich vor mehr als zehn Jahren die Überwachung der neuen Mitgliedstaaten des Ostens auf Einhaltung der von ihnen übernommenen Verpflichtungen zu einer besonderen Aufgabe gemacht. Aus Anlass der Verfassungsreform von Liechtenstein war die Versammlung bemüht, ihr außerhalb der Satzung gelegenes Monitoring auch auf die alten Mitgliedstaaten zu erstrecken. Der Versuch mündete schließlich in einen Dialog. Im Hinblick darauf werden in dieser Studie Rechtsgrundlagen, Organisation und Aufgaben des Europarates eingehend untersucht. Arbeitsgrundlagen sind die Satzung und unzählige Rechtsakte (Dokumente) des Europarates. Ihre Auswertung vermittelt aufschlussreiche Einblicke in das Spannungsfeld von Recht und Wirklichkeit und in den Antagonismus von Völkerrecht und Souveränität der Staaten. Eine ertragreiche Lektüre für alle völkerrechtlich, europarechtlich, staatsrechtlich und politisch Interessierten.