Die Opferposition im reformierten Strafverfahren in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
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Die Opferposition im reformierten Strafverfahren in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts – Ausgangspunkt für die Arbeit ist die Fragestellung, warum das Opfer einer Straftat eine lediglich marginale und warum gerade diese marginale Position im Strafverfahren einnimmt. Neuere opferfreundliche Entwicklungen, wie etwa durch das Opferrechtsreformgesetz, bleiben außer Betracht. Die Beantwortung der Ausgangsfrage und die Überprüfung der Richtigkeit bzw. historischen Belegbarkeit der bislang vertretenen Thesen macht die Auseinandersetzung mit den Quellen damaliger Zeit unentbehrlich. Die Ansichten der Wissenschaft gehen einerseits davon aus, dass der Grund für die schwache Opferposition in ungeprüften historischen Traditionen, gesetzgeberischen Zufällen, Gründen der Verfahrensvereinfachung sowie Überlegungen der Entlastung bzw. der Kontrolle der Staatsanwaltschaft damaliger Zeit zu sehen ist (so etwa Thomas Weigend). Andererseits wird vertreten, dass die bis in jüngste Zeit konstatierte Opferignoranz ihren Grund in der strikten Trennung zwischen «öffentlich» und «privat» und der Klassifizierung des Deliktsunrechts als «öffentlich» hat (so Susanne Walther).