Bayerisches Unterbringungsgesetz
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Das Unterbringungsrecht hat zahlreiche Rechtsgrundlagen. Die Unterbringung nach bayerischem Recht ist seit 1.9.2009 hauptsächlich im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie im Bayerischen Unterbringungsgesetz, aber auch in anderen Vorschriften geregelt. Die Rechtslage ist deshalb kompliziert und auch für Juristen nicht ohne Weiteres verständlich. Der Praxiskommentar stellt die Materie im Zusammenhang dar. Er zeigt die Verknüpfungen zwischen den Vorschriften auf und gibt die zur Anwendung der Regelungen erforderlichen Erläuterungen. Die dritte, überarbeitete Auflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen, insbesondere die Neuregelungen des Verfahrens nach dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen FamFG, durch das die Vormundschaftsgerichte abgeschafft und die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten neu errichtet wurden, sowie die auf diesem Gebiet ergangene Rechtsprechung. Im Teil A des Buches stellt der Autor die Unterbringung nach dem BayUnterbrG, durch den Betreuer, durch den Bevollmächtigten, durch den Betreuungsrichter, nach dem Freiheitsentziehungsverfahren, nach dem Strafrecht und dem Polizeiaufgabengesetz jeweils grundrissartig dar. Dabei verweist er regelmäßig auf das BayUnterbrG und die dort getroffenen Regelungen. Im Teil B ist das BayUnterbrG im Einzelnen kommentiert. Der Verfasser arbeitet dabei insbesondere auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Unterbringungsarten heraus. Der Kommentar ist damit ein unverzichtbares Arbeitsmittel für alle mit dem Unterbringungsverfahren befassten Ordnungs- und Verwaltungsbehörden, für einschlägige Institutionen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich und nicht zuletzt für Ärzte, Rechtsanwälte und Betreuer.