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Das Recht des Aktionärs auf wertbezogene Information bei Strukturveränderungen

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Seit langem wird gefordert, die aktienrechtliche Anfechtungsklage zu reformieren. Hintergrund dessen ist die in der Rechtspraxis zu beobachtende «Konjunktur» der Anfechtungsklage. Nach Ansicht von Vertretern der Literatur und der Rechtsprechung hat sie zu einer zunehmenden Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Flexibilität von Aktiengesellschaften in Deutschland geführt. Eine wesentliche Rolle spielen dabei «räuberische» Anfechtungskläger, die Widerspruch bzw. Klage gegen den Hauptversammlungsbeschluss mit dem Ziel erheben, sich die Anfechtungsbefugnis abkaufen zu lassen. Den wertbezogenen Informationsrechten kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Mit der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Thematik eine ganz neue Aktualität und Reichweite erhalten. Künftig sollen wertbezogene Informationspflichtverletzungen nicht mehr anfechtbar sein. De lege lata wird der Paradigmenwechsel des BGH vom Schrifttum überwiegend kritisiert. De lege ferenda findet die neue Rechtsprechung überwiegend Zustimmung. Mit dem Gesetzentwurf zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) hat auch der Gesetzgeber das Thema aktuell aufgegriffen. Wenig beachtet wird in diesem Zusammenhang allerdings die Einstellung der Problematik in das vorhandene System des Aktiengesetzes bzw. Umwandlungsgesetzes. Dieses Defizit soll mit der vorliegenden Arbeit beseitigt werden.

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Das Recht des Aktionärs auf wertbezogene Information bei Strukturveränderungen, York von Falkenhayn

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2005
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