Kommentar des Gleichbehandlungsgesetzes GlBG und GBK-GAW-G
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Das Gleichbehandlungsgesetz 1979 wurde 2004 grundlegend novelliert. Seit Juli 2004 sind zwei Gesetze in Kraft: das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung sowie das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das neue GlBG legt nunmehr fest, dass niemand auf Grund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Das hochkarätige Autorenteam bietet eine umfassende Kommentierung der beiden genannten Gesetze (GlBG und GBK/GAW-G). Ausführlich behandelt werden – neben dem schon bisher bestehenden Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes – erstmals auch das erweiterte Verbot der Belästigung aufgrund des Geschlechtes und die Verbote der Diskriminierung, insbesondere auf Grund von Herkunft, Religion und Alter. Die maßgebliche Literatur und Judikatur – insbesondere Entscheidungen des EuGH und des OGH – wurden eingearbeitet.