Die Wesensgehaltsgarantie des Artikels 19 II GG
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Art. 19 II GG ist eine Vorschrift, die seit über 50 Jahren tiefem dogmatischen Dissens unterliegt. Inzwischen sind die Stellungnahmen so zahlreich, dass sie die Auslegung eher erschweren als befördern. Hier setzt die Autorin an. Nach Ausführungen zu Adressaten und Gegenständen des Art. 19 II GG geht sie insbesondere auf dessen Inhalt ein. Dazu unterzieht sie die vertretenen bzw. denkbaren Wesensgehaltstheorien einer kritischen »Filterung« mit dem Resultat zweier verbleibender Positionen (absolut-subjektive Theorie in dynamischer Variante und relativ-subjektive Theorie). Eine umfangreiche Analyse beider ergibt, dass letzterer der Vorzug gebührt. Untersucht wird hier insbesondere die Frage der Überzeugungskraft absoluter und relativer Ansätze bei intensiven Grundrechtseingriffen wie der lebenslangen Freiheitsstrafe, der Enteignung, Verwirkung, Berufszulassungsregelung oder des »Finalen Rettungsschusses«. Ferner werden einzelne absolut-subjektive Theorien sowie Vorgehensweise und Folgen eines relativen Wesensgehaltsverständnisses einer kritischen Würdigung unterzogen. Das gewonnene Ergebnis erweist sich schließlich auch gegenüber »gemischten« Wesensgehaltstheorien als vorzugswürdig.