Muslime im Strafvollzug
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Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist das Interesse am Islam und der Lebensweise der Muslime stark gestiegen. Zudem ergibt sich aus der ständig steigenden Anzahl von Muslimen in Deutschland und einer gleichzeitig wachsenden Religiosität unter diesen eine Zunahme von religiösen Konflikten im Alltag, die rechtlich gelöst werden müssen. Die vorliegende Arbeit behandelt die Rechtsstellung muslimischer Strafgefangener. Im Strafvollzug bestehen vielfältige Spannungen zwischen dem Grundrecht der Religionsfreiheit und den Interessen des Strafvollzugs, so z. B. bei der Gefängnisverpflegung, bei der Frage nach der Zulassung muslimischer Geistlicher zur Seelsorge oder der Zusammenlegung muslimischer Strafgefangener mit Strafgefangenen anderen Glaubens. Für diese und weitere Konflikte werden rechtliche Lösungen aufgezeigt.