"Wider die Tabuisierung des Ungehorsams"
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War der Widerstand gegen den NS-Unrechtsstaat »Verrat« oder der »Samen« der westdeutschen Demokratie? 1952 beurteilte das Braunschweiger Landgericht als erstes westdeutsches Gericht den militärischen Widerstand vom 20. Juli 1944 als rechtmäßig. In diesem Prozess begründete Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, als Initiator des von 1963 bis 1965 in Frankfurt am Main geführten Auschwitz-Prozesses bekannt, ein jedem Bürger zustehendes Recht zum Widerstand gegen den Unrechtsstaat. Sein Widerstandsbegriff zielte auf die Überwindung einer in Deutschland tief verankerten »Tabuisierung des Ungehorsams« und die Etablierung eines Widerstandsethos. Claudia Fröhlich rekonstruiert die öffentlichen und juristischen Debatten um Bauers Position und rückt die mit der Abwehr des Widerstandsrechts vollzogenen Beschädigungen der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik in den Blick.