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Die Umsetzung des europäischen Zivilprozessrechts in Spanien

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Am 01.03.2002 trat die EuGVVO in Kraft. Diese Verordnung bildet die letzte Reform des EuGVÜ, das erst vor elf Jahren (1991) in Spanien in Kraft getreten ist. Seine Umsetzung hat das spanische Zivilprozessrecht wirksam verändert, da Spanien bis in die 80er Jahre fast keinerlei Tradition in diesem Bereich besaß. Die Bedeutung dieser Abhandlung liegt darin, dass hier erstmalig sowohl die EuGVVO als auch die völlige Neuregelung der spanischen Zivilprozessordnung in Beziehung zueinander untersucht werden. Sowohl die Verbesserungen als auch die Rechtslücken dieser Reformen sind Gegenstand der vorliegenden Abhandlung. Als besonderes Rechtsgebiet sind im letzten Kapitel der Arbeit die Unterhaltsansprüche angefügt, die besondere Aktualität besitzen. An diesem Beispiel wird die spanische Umsetzung des europäischen Zivilprozessrechts exemplarisch skizziert. Abschließend werden die entsprechenden Schlussfolgerungen aus den gesetzlichen Neuerungen auf beiden Ebenen (europäisch und innerstaatlich) und den gerichtlichen Entscheidungen im Hinblick auf die Kernprobleme der Umsetzung des europäischen Zivilprozessrechts in Spanien gezogen.

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