Zuständigkeit bei Konzerninsolvenzen
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Nach geltendem Recht gibt es weder auf deutscher noch auf europäischer Ebene ein normiertes Konzerninsolvenzrecht. Die Abwicklung einer Konzerninsolvenz unterscheidet sich daher zunächst nicht von einer einzelnen Unternehmensinsolvenz. Die einzelnen Konzernunternehmen werden grundsätzlich getrennt voneinander abgewickelt. Eine Gesamtsanierung des Konzerns ist unter diesen Umständen kaum zu erreichen, obwohl eine solche unter verschiedenen Aspekten durchaus sinnvoll sein kann. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nach einer ausführlichen Einführung in die Thematik der Konzerninsolvenz und des internationalen Insolvenzrechts mit der Frage, ob in der Europäischen Insolvenzordnung (EuInsVO), insb. in Art. 3 Abs. 1 EuInsVO ein «Konzerngerichtsstand» als Anknüpfungspunkt für die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzverfahrens verankert werden kann. Ferner wird die Figur eines sog. «Konzerninsolvenzverwalters» kritisch beleuchtet. Sodann beschäftigt sich die Arbeit mit der Rolle des Richters in einem System der Kooperation und Koordination zwischen den verschiedenen Insolvenzverfahren unterschiedlicher insolventer Unternehmen eines Konzerns. Abschließend wird ein Blick auf diejenigen grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen geworfen, die über die Grenzen der EU hinausgehen.