Der reformierte Unterschlagungstatbestand
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Mit Neufassung des Unterschlagungstatbestandes hat der Gesetzgeber wie so oft nicht nur Probleme gelöst, sondern auch neue geschaffen. Daher werden in dieser Arbeit einerseits die Änderungen des Tatbestandes dargestellt und andererseits die Tatbestandsmerkmale, insbesondere das Merkmal „zueignet“, in methodologischer Weise einer neuen Interpretation zugeführt. Im Rahmen der Interpretation werden die positiven sowie die kritikwürdigen Aspekte des unterschiedlichen, bereits im Schrifttum vertretenen Meinungsspektrums herausgestellt und diskutiert. Ausgehend vom Wortlaut wird in einem systematischen Vergleich zu § 903 BGB der Zueignungsbegriff neu definiert. In diesem Zusammenhang wird auch die Reichweite der neu gefassten Subsidiaritätsklausel bestimmt. Die einzelnen Ergebnisse werden stets durch eine Vielzahl von Beispielen veranschaulicht.