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Die Haftung des Unternehmensverkäufers für falsche Abschlussangaben nach neuem Schuldrecht

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Die Arbeit befasst sich mit der durch die Schuldrechtsreform 2002 erneut aktuell gewordenen Frage der gesetzlichen Haftung des Verkäufers eines Unternehmens für falsche Angaben in Jahresabschlüssen. Dabei geht es vorrangig um die Ergebniszahlen wie Umsätze, Erträge und Gewinne. Der Verfasser spricht sich für die Fortgeltung des Ansatzes der bisherigen Rechtsprechung aus, die nur Angaben über die Ertragsfähigkeit dem Gewährleistungsrecht zuordnen will, schlägt jedoch eine erweiterte Sichtweise dieses Begriffs vor. In diesem Rahmen wird das Gewährleistungsrecht umfassend mit der Haftung aus den §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB verglichen. Behandelt wird zudem die Haftung für unerwartete Verbindlichkeiten sowie die Übertragbarkeit der gewonnenen Ergebnisse auf den Kauf von Unternehmensanteilen.

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2005, měkká

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