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Die Einräumung von Fernsehübertragungsrechten an Sportveranstaltungen

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Fernsehübertragungsrechte an Sportveranstaltungen werden zwischen Veranstaltern, Verbänden, Vermarktungsagenturen und Sendeanstalten zu teilweise bemerkenswerten Preisen gehandelt. Faktisch erkennt die Medienindustrie damit das Bestehen audiovisueller Verwertungsrechte an. Die rechtliche Qualifikation der Fernsehübertragungsrechte ist allerdings alles andere als eindeutig. René Lochmann stellt die herrschende Konzeption in Frage, nach der die Einräumung von Fernsehübertragungsrechten eine schuldvertragliche „Einwilligung in Eingriffe“ sei, die der Sportveranstalter verbieten könnte. Nach einer Bestandsaufnahme gibt der Autor einen grundlegenden Überblick zur Gebrauchs-, Nutzungs- und Verwertungsgestattung und bezieht hierbei auch das schillernde Rechtsinstitut der Einwilligung ein. Im Anschluss an diese Ergebnisse spricht er sich für das Bestehen eines audiovisuellen Verwertungsrechts an Sportveranstaltungen auf Grundlage der lauterkeitsrechtlichen Generalklausel des § 3 UWG aus. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass dieses Verwertungsrecht die Befugnis in sich trägt, nicht nur schuldrechtliche, sondern auch - für die Praxis äußerst relevante - gegenständliche Nutzungs- und Verwertungsrechte (Lizenzen) einzuräumen.

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2005, měkká

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