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Die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Argentinien, Brasilien und Mexiko

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Die Arbeit untersucht, ob und wie geistige Eigentumsrechte in Argentinien, Brasilien und Mexiko durchgesetzt werden können und beschränkt sich dabei auf das Patent-, Marken- und Softwareurheberrecht. Als Prüfungsmaßstab dient das TRIPS-Übereinkommen, dessen Herkunft und Status zunächst erläutert wird. In den Länderkapiteln, denen Angaben über die Organisation der relevanten Behörden und Gerichte vorangestellt sind, wird jeweils kurz umrissen, welche materiellen Rechte auf Eintragung, Löschung, Übertragung, Unterlassung, Schadensersatz etc. existieren. Die entsprechenden zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren zu deren Durchsetzung mitsamt Verteidigungsmitteln, Rechtsmitteln und einstweiligem Rechtsschutz werden im Detail dargestellt. Statistische Angaben zu Verfahrenslänge etc. und die Studie eines typischen Falles berücksichtigen auch die rechtstatsächliche Seite. Die Arbeit richtet sich an Unternehmen und Verbände, die an der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten in Lateinamerika interessiert sind, ist aber auch konkret genug für die Benutzung in Kanzleien. Der Autor ist Rechtsanwalt in München und auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert.

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2005, měkká

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