Das Ausstrahlungsprinzip im internationalen Sozialrecht
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Die zunehmende Internationalisierung des heimischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktes geht immer häufiger einher mit der zumindest zeitweisen Verlagerung inländischer Beschäftigungsverhältnisse ins Ausland. Die rechtlichen Probleme im Rahmen des Sozialversicherungsrechts ranken sich um das in § 4 Abs. 1 SGB IV kodifizierte Ausstrahlungsprinzip. Entscheidender Regelungsgehalt ist dabei der Verzicht auf einen Wechsel des Sozialstatus in den Fällen, in denen ein Beschäftigter seine Arbeit nur vorübergehend außerhalb des Staates verrichtet, dessen Sozialrecht das berufene Statut ist. So dehnt sich im Falle der „Ausstrahlung“ die heimatliche Rechtsordnung unter bestimmten Voraussetzungen auf das Ausland aus, um eine Lokalisierung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung am Ort ihres wirtschaftlichen Erfolgs vorzunehmen. Der Verfasser sucht anhand einer Analyse des sozialversicherungsrechtlichen Status freiwilliger Arbeitsverhältnisse im Ausland die dogmatische Begründung für diesen Export von Sozialleistungen und zeigt zugleich dessen Grenzen auf.