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Das Recht der vertraglichen Erbfolgeregelung in der neueren deutschen Privatrechtsgeschichte

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Eine Erbfolgeregelung durch einen zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossenen Vertrag kann gemäß BGB positiv durch Erb- bzw. Vermächtnisvertrag und negativ durch Erbverzicht erfolgen. Der Autor untersucht die Entwicklung des Rechts der vertraglichen Erbfolgeregelung in den deutschen Partikularrechtskodifikationen bis zum BGB, exemplarisch am bayerischen Landrecht von 1756 und dem preußischen ALR von 1794 sowie dem Erbrechtsentwurf von Gottfried Schmitt. Im Mittelpunkt steht die Integration der im deutschen mittelalterlichen Recht wurzelnden Institute des Erb- bzw. Vermächtnisvertrages und des Erbverzichtes in ein römisch-rechtlich geprägtes Erbrecht, in dem der Vertrag als Mittel der Erbfolgeregelung als „contra bonos mores“ verboten war. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile, in denen das Recht der vertraglichen Erbfolgeregelung für ein Gesetzgebungsprojekt anhand der im BGB geregelten Rechtsinstitute dargestellt wird. Der Erbvertrag wird hinsichtlich seiner Zulässigkeit, seines Geltungsgrundes, seiner juristischen Konstruktion, Errichtungsvoraussetzungen, Wirkung, Inhalts, Verhältnisses zum Pflichtteilsrecht und der Möglichkeit zur Lösung des Erblassers von der erbvertraglichen Bindung untersucht. Die Abhandlung des Erbverzichtes folgt einem ähnlichen Schema und behandelt zusätzlich die Stellung des Erbverzichtes im Gesamtsystem der Rechtsordnung und die Aufhebungsmöglichkeiten.

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Das Recht der vertraglichen Erbfolgeregelung in der neueren deutschen Privatrechtsgeschichte, Philip Hartmann

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2005
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